2014 löste der „Notfallsanitäter“ den „Rettungsassistenten“ als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ab. Eine neue Ausbildung wurde geschaffen. Rettungsassistenten müssen sich weiterqualifizieren.
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Im Rahmen der Notfallrettung ist der Notfallsanitäter maßgeblich verantwortlich für die präklinische Versorgung verletzter oder erkrankter Personen. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt.
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Rettungsassistenten dürfen auch weiterhin die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ führen. Eine Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter ist möglich. Das Gesetz räumt eine Übergangsvorschrift ein.
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Ob Notfallsanitätergesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Rahmenlehrplan oder Ausführungsbestimmungen: Hier erhalten Sie alle Informationen zum Download.
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Hier finden Sie alle Termine für die freiwilligen Vorbereitungsseminare auf die Ergänzungsprüfung zum NotSan sowie für die Ergänzungslehrgänge (480 bzw. 960 Std.-Modell).
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Seit 2015 führt die LANO Assessment Center zur Auswahl von Auszubildenden für den Beruf des Notfallsanitäters durch, in denen Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung unter Beweis stellen müssen.
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